· 

Corona - Massenquarantäne Teil 2

Deutschland 28.Oktober 2020

 

Corona-Beschränkungen ab 2. November 2020

 

 

 

Kanzlerin Merkel und die Ministerpräsidenten haben sich heute auf folgende Corona-Einschränkungen geeinigt:

 

 

KONTAKTE: In der Öffentlichkeit dürfen sich nur noch Angehörige zweier Haushalte treffen – maximal zehn Personen.

 

 

GASTRONOMIE: Restaurants, Bars, Clubs, Diskotheken und Gaststätten werden geschlossen. Erlaubt ist weiter die Lieferung und Abholung von Essen für den Verzehr zu Hause. Auch Kantinen dürfen öffnen.

 

 

FREIZEIT: Freizeiteinrichtungen, wie Theater, Opern, Konzerthäuser, Messen, Kinos, Freizeitparks und Spielhallen werden geschlossen.

 

 

SPORT: Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder werden geschlossen. Der Amateursportbetrieb wird komplett eingestellt, Vereine dürfen also auch nicht mehr trainieren. Individualsport, also etwa alleine joggen gehen, ist weiter erlaubt. Profisport wie die Fußball-Bundesliga ist nur ohne Zuschauer zugelassen.

 

 

DIENSTLEISTUNGEN: Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios werden geschlossen, weil hier der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Medizinisch notwendige Behandlungen etwa beim Physiotherapeuten sind weiter möglich. Auch Friseure dürfen weiter offen bleiben.

 

 

SUPERMÄRKTE: Der Einzelhandel bleibt geöffnet – es gibt aber Vorschriften, wie viele Kunden gleichzeitig im Laden sein dürfen.

 

 

SCHULEN und KINDERGÄRTEN: bleiben offen.

 

 

KEINE REISEN: Die Bevölkerung soll „generell auf nicht notwendige private Reisen und Besuche, auch von Verwandten“ verzichten. Das gelte auch im Inland und für „überregionale tagestouristische Ausflüge“. Für Touristen gilt ein Beherbergungsverbot: „Übernachtungsangebote im Inland werden nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt.“

 

Kommentar schreiben

Kommentare: 0